Informationen zur Kostenerstattung

Da ich eine Privat-Praxis führe, ist es mir leider nicht möglich, Therapien direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.



Es besteht jedoch die Möglichkeit, über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu gehen, da die Krankenkassen grundsätzlich dazu verpflichtet sind, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Wenn Sie trotz großer Bemühungen keinen Platz bei einem/r KollegIn mit Kassensitz gefunden haben, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Es sind eine Reihe von Schritten und Formularen notwendig, um über diesen Weg einen einen Therapieplatz zu bekommen. Das Prozedere kann komplex und erst einmal überfordernd wirken. Allerdings ist es für viele PatientInnen, die schon lange suchen und warten eine sehr gute Möglichkeit, zu ihrem Recht auf eine Therapie zu kommen.

Wenn Sie bisher keinen Platz gefunden haben und Sie es über Kostenerstattung versuchen wollen, können Sie gern ein Vorgespräch bei mir zu einem reduzierten Honorar von 50,-€ vereinbaren. Diese Kosten werden leider nicht von der Kasse erstattet. Ich finde es jedoch wichtig, dass wir uns ein Mal sehen um uns kennenzulernen können, bevor wir gemeinsam den Prozess der Kostenerstattungsbeantragung anstoßen. Im Rahmen dieses Vorgespräches besprechen dann ebenfalls, wie Sie einen Antrag hierfür stellen können.

Die notwendigen Schritte

Im Folgenden sind die zu gehenden Schritte aufgelistet. Für das gemeinsame Vorgespräch ist es hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig, wenn Sie bereits so viele Punkte wie möglich abgehakt haben:

Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem/r KassentherapeutIn. In dieser Sprechstunde erhalten Sie das sogenannte PTV-11-Formular.
Wenn Sie eine Therapie über Kostenerstattung erreichen möchten, muss auf dem PTV-11-Formular

  • extra vermerkt werden, dass eine ambulante Psychotherapie DRINGEND ist und
  • eine Akutbehandlung nicht ausreicht.
  • Weiterhin muss ein Dringlichkeitscode vergeben und
  • ambulante Psychotherapie sowie zeitnah erforderlich angekreuzt werden.
    Es ist empfehlenswert, diese Punkte in der Sprechstunde als Wunsch klar zu formulieren.
    Weiterführende Infos zu genanntem Formular erhalten sie hier.

Anruf unter der Nummer 030/116117 bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung KV, um eine probatorische Sitzung bei dringlicher Psychotherapie zu bekommen.

  • Bei diesem Telefonat dann den Dringlichkeitscode vom PTV11-Formular angeben.
  • Bei erfolgreicher Vermittlung: Die empfohlenen KassentherapeutInnen anrufen und um Probatorik/Behandlungsplatz bitten.
  • Erfolglose Versuche, auf diese Weise an einen Termin zu kommen, können Sie mit diesem Formular dokumentieren.
    • Wenn Sie daraufhin einen Behandlungsplatz bekommen, haben Sie Ihre ambulante Psychotherapie gefunden.
    • Falls nicht, siehe unter Punkt 3:

Mindestens 10 Absagen oder Nicht-Rückrufen von niedergelassenen TherapeutInnen dokumentieren. Einen Vordruck hierfür stelle ich Ihnen hier zur Verfügung.

Besuch Ihrer HausärztIn oder PsychiaterIn/NeurologIn, um sich zwei Dokumente ausstellen zu lassen:

  • Einen Konsiliarbericht, den dafür benötigten Vordruck können Sie hier herunterladen.
  • Eine Notwendigkeitsbescheinigung (auch Dringlichkeitsbescheinigung), Download hier.
    Dieses Formular ist nicht unbedingt notwendig, verdeutlicht der Krankenkasse aber, dass es bei Ihnen eben dringend ist.

Wenn Sie Alles beisammen haben, freue ich mich, wenn Sie sich bei mir melden und wir gemeinsam alle Dokumente mit einem Anschreiben von Ihnen und von mir an Ihre Krankenkasse schicken können.

Wann kann es dann endlich losgehen?

Bei einem Antrag auf Probatorik (vier erste Probesitzungen) hat die Krankenkasse bis zu fünf Wochen Zeit zu reagieren.
Bei einem daran anschließenden Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie hat die Krankenkasse wiederum bis zu fünf Wochen Zeit, diesen zu bearbeiten.

Falls noch Fragen offen sind, können Sie mich sehr gern hier kontaktieren.