Da ich eine Privat-Praxis führe, ist es mir leider nicht möglich, Therapien direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu gehen, da die Krankenkassen grundsätzlich dazu verpflichtet sind, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Wenn Sie trotz großer Bemühungen keinen Platz bei einem/r KollegIn mit Kassensitz gefunden haben, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Es sind eine Reihe von Schritten und Formularen notwendig, um über diesen Weg einen einen Therapieplatz zu bekommen. Das Prozedere kann komplex und erst einmal überfordernd wirken. Allerdings ist es für viele PatientInnen, die schon lange suchen und warten eine sehr gute Möglichkeit, zu ihrem Recht auf eine Therapie zu kommen.
Wenn Sie bisher keinen Platz gefunden haben und Sie es über Kostenerstattung versuchen wollen, können Sie gern ein Vorgespräch bei mir zu einem reduzierten Honorar von 50,-€ vereinbaren. Diese Kosten werden leider nicht von der Kasse erstattet. Ich finde es jedoch wichtig, dass wir uns ein Mal sehen um uns kennenzulernen können, bevor wir gemeinsam den Prozess der Kostenerstattungsbeantragung anstoßen. Im Rahmen dieses Vorgespräches besprechen dann ebenfalls, wie Sie einen Antrag hierfür stellen können.
Die notwendigen Schritte
Im Folgenden sind die zu gehenden Schritte aufgelistet. Für das gemeinsame Vorgespräch ist es hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig, wenn Sie bereits so viele Punkte wie möglich abgehakt haben:
Wann kann es dann endlich losgehen?
Bei einem Antrag auf Probatorik (vier erste Probesitzungen) hat die Krankenkasse bis zu fünf Wochen Zeit zu reagieren.
Bei einem daran anschließenden Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie hat die Krankenkasse wiederum bis zu fünf Wochen Zeit, diesen zu bearbeiten.
Falls noch Fragen offen sind, können Sie mich sehr gern hier kontaktieren.