Ihre Behandlung – Ablauf und Abrechnung

An dieser Stelle möchte ich Sie gerne über den Ablauf von der Kontaktaufnahme bis zur Abrechnung informieren.

Ablauf

Kontaktaufnahme

Sie können per Mail oder Kontaktformular zu mir Verbindung aufnehmen.

Erstgespräch

Dann findet ein vertrauliches Erstgespräch statt, bei dem wir uns kennenlernen und Sie Ihr Anliegen schildern können.

Probatorische Sitzungen

Wenn eine Psychotherapie zur Behandlung Ihrer Symptomatik indiziert erscheint, finden nach dem Erstgespräch zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und weiteren Therapieplanung dienen. In diesem Zeitraum haben Sie auch Gelegenheit zu prüfen, ob Sie sich in der Therapie wohlfühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. 

Therapie

Verhaltenstherapie findet in der Regel 1x wöchentlich für ca. 50 Minuten statt.
Die Anzahl der Sitzungen im Rahmen einer Therapie ist sehr unterschiedlich.

Abrechnungsarten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen in der Regel übernommen. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung allerdings von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Es ist empfehlenswert, zu klären, ob und in welcher Höhe Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten ggf. zu beachten sind. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ich mit dem 2,3-fachen Satz nach GOÄ/GOP abrechne.

Durch einen Selektivvertrag mit der Bahn BKK kann ich Therapiesitzungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Wenn Sie dort versichert sind, ist ein unkomplizierter Therapiebeginn ohne langwierige Genehmigungsverfahren möglich. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an, ob Sie bei der Bahn BKK versichert sind – für diese Krankenkasse stehen gesonderte Termine zur Verfügung.

Für die Abrechnung benötige ich lediglich:eine Überweisungsowie einen ausgefüllten und unterschriebenen KonsiliarberichtIhrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes.

Der tatsächliche Beginn der Therapie richtet sich nach der Verfügbarkeit eines freien Therapieplatzes.

Eine Konsiliarbericht-Vorlage können Sie hier herunterladen.

Als Psychotherapeutin in einer Privatpraxis ist mir die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht ohne vorherige Abklärung möglich.

Da die Wartezeiten bei den Kolleginnen und Kollegen mit einem Kassensitz jedoch häufig sehr lang sind, haben gesetzlich Versicherte bei erfolgloser Vertragspsychotherapeutensuche die Möglichkeit, einen Antrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bezugnehmend auf § 13 Absatz 3 SGB V in begründeten Fällen die Behandlungskosten in einer Privatpraxis im sogenannten Kostenerstattungsverfahren, Informationen dazu finden Sie hier.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Sitzungen selbst zu zahlen. Die Kosten hierfür betragen 120 € für eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung.

In dem Sitzungshonorar sind zusätzlich zu der psychotherapeutischen Einzel­sitzung selbstverständlich die für eine professionelle Durchführung der Psychotherapie

  • notwendige Erhebung der Lebensgeschichte,
  • alle für ihr Krankheitsbild notwendigen Testungen,
  • sowie ggf. notwendige Befundberichte oder
  • Telefonate mit mitbehandelnden ÄrztInnen inkludiert. 

Wenn Sie Mitglied der Bundeswehr, der Bundespolizei sind oder bei der der Freien Heilfürsorge versichert sind, ist meine Bitte, dass Sie zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mitbringen. Der Vordruck wird Ihnen von Ihrem Truppenarzt oder Truppenärztin ausgestellt.

Mit diesem Dokument können wir dann ganz einfach direkt mit den Therapiesitzungen beginnen. 

Stornierungsbedingungen

Bei Absagen später als 48 Std. vor einem vereinbarten Termin wird die Sitzung privat berechnet, da dieser Termin nicht neu besetzt werden kann. Hierbei ist der Grund der Absage unerheblich. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 60,00€